AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen der Alma-Park GmbH (Stand: 13.01.2018)

  1. Vertragsvereinbarung
    1.1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Alma-Park GmbH, Almastraße 39, 45886 Gelsenkirchen (im Weiteren Alma Park genannt) mit ihren Mitgliedern und Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Die AGB gelten für alle Personen, die als Mitglieder im Rahmen eines Mitgliedsvertrages oder als sonstige Nutzer die Einrichtungen des Alma Park nutzen (im Weiteren „Nutzer“).
  • Die AGB gelten für Nutzer bei sämtlichen Einrichtungen und Angeboten der Alma Park GmbH in der Multisportanlage im Alma Park (im Weiteren: „Einrichtungen“), als da beispielhaft sind:
  • LaserTag
  • PoolBall
  • Soccer
  • Paintball
  • Live Escape
  • Arrowtag
  • BubbleBall
  • Minigolf
  • Trampolin
  • Softair-Shooting-Ranch
  • SportsBar
  • Kindergeburtstag
  • Firmenveranstaltung
  • Junggesellenabschiede

 

Der Alma Park ist jederzeit berechtigt, Anzahl und Art der Einrichtungen frei zu ändern. Ein Anspruch von Mitgliedern oder Kunden auf Fortbestand oder Nutzung von Einrichtungen besteht nicht.

Soweit nicht anders vereinbart, wird bereits jetzt der Geltung vom Nutzer verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

1.2. Antrag
Die Anträge auf Mitgliedschaft oder Nutzung sind bindende Angebote an den Alma Park zum Abschluss eines Mitglieds- / oder Nutzungsvertrages mit dem Alma Park. Der Alma Park kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt der Alma Park das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitglieds- / oder Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

Bei jeweiligem Vertragsschluss ist der Alma Park berechtigt, sich ein aussagekräftiges Personaldokument mit Personalfoto (Personalausweis, Führerschein o.ä.) von jedem Mitglied / Nutzer zur Prüfung und zum Personalabgleich vorlegen zulassen. Die Verweigerung eines Antragstellers berechtigt den Alma Park, das Angebot des Antragstellers / Nutzers auch sofort zurückzuweisen.

Die Produktdarstellungen des Alma Parks im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

Unabhängig für welche Einrichtung gewährte Rabatte sind nicht kombinierbar, weder für verschiedene Einrichtungen, noch innerhalb einer Einrichtung und derselben Buchung.

  • Die Nutzung von der Einrichtungen hat über Vorkasse zu erfolgen.
  • Nutzer von Soccer müssen beim Alma Park vor der Nutzung registriert sein. Bei Registrierung erhalten die Nutzer ein Telefon-Passwort, welches sie für weitere Buchungen und Platzreservierungen verwenden können.
    Der Nutzer hat den Erhalt des Passwortes durch Unterschrift zu bestätigen. Das Passwort ist vertraulich zu verwenden und nicht an Dritte übertragbar. Für Schäden, die der Alma Park aus und im Zusammenhang mit einer anderweitigen Verwendung entstehen, haftet der Nutzer.
  • Vor dem Zutritt zum Paintball ist dem Alma Park von jedem Spieler ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Ohne Vorlage dieses Ausweises kann vom Alma Park der Zutritt zum Paintball verweigert werden. Eine bereits erfolgte Anzahlung verfällt in diesem Fall.
    Wenn beim Paintball gebuchte Kapazitäten nicht eingehalten werden, kann der Alma Park gleichwohl den vollen Preis verlangen. Dabei kann der Alma Park insbesondere eine Berücksichtigung von Boni oder Rabatten ausschließen.

1.3. Passwort für Mitglieder
Der Nutzer erhält bei Antragstellung auf Mitgliedschaft ein Passwort, welches ihm den online-Zugriff zum Alma Park-Internet ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Einrichtungen.

1.4. Jugendliche als Mitglieder
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

1.5. Stornierungen

Stornierungen müssen beim Alma Park schriftlich erfolgen und mindestens 5 (fünf) Tage vor dem gebuchten Termin eingehen.

Für Stornierungen zwischen 5 (fünf) und 2 (zwei)Tagen werden 50% des Buchungspreises fällig. Bei Stornierungen innerhalb von 2 (zwei) Tagen vor dem Termin berechnen wir den vollen Preis.

1.6. Eigentumsvorbehalt
Vom Alma Park gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Alma Park.

Nutzung der Einrichtungen
2.1. Mitgliedsausweis
Durch den Mitgliedsausweis erhält der Nutzer Zutritt zu der betreffenden Einrichtungen und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Vorlage des Mitgliedsausweises kann der Alma Park den Zutritt verweigern.

2.2. Hausordnung
Der Alma Park ist berechtigt, eine für die Nutzer verbindliche Hausordnung für den Alma Park und / oder einzelne Einrichtungen aufzustellen. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung von Geräten und Vorgaben zur Wahrung der Rechte anderer Nutzer enthalten.

2.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal des Alma Park ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.4. Bargeldloses Zahlen
Der Alma Park ist berechtigt, für einzelne oder alle Einrichtungen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. Dies bedeutet, dass alle Produkte und Leistungen, die der Alma Park in Zusammenhang mit Einrichtungen oder zusätzlich anbietet, vom Nutzer ausschließlich bargeldlos in Anspruch genommen werden sollen. Der Alma Park kann das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall frei bestimmen.

Pflichten des Nutzers
3.1. Umgang mit Passwörtern und Mitgliedskarten
Nutzer sind verpflichtet, für die sichere Verwahrung evtl. erhaltener Mitgliedskarten und / oder Passwörter zu sorgen. Einen Verlust ist dem Alma Park unverzüglich zu melden. Die Einzelheiten weiterer Verfahrensweisen legt der Alma Park eigenständig fest.

3.2. Gebühr für Mitgliedskarten und Passwörter
Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der Mitgliedskarte bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 19,- € sofort fällig.

3.3. Verbot der Weitergabe der Mitgliedskarte / Passwort
Alle Verträge mit dem Alma Park, insbesondere die Mitgliedschaft beim Alma Park sind persönlich und können nicht übertragen werden. Nutzer sind daher verpflichtet, die Mitgliedskarte bzw. das Passwort ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung eines sofort fälligen Schadensersatzes in Höhe von 220,- €. Dem Alma Park bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist der Nutzer nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, wird lediglich der nachgewiesene Betrag geschuldet.

3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten
Der Alma Park ist berechtigt, personenbezogene Daten von Nutzern elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Nutzer sind verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) dem Alma Park unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Alma Park durch eine verspätete Mitteilung entstehen, hat der Nutzer zu tragen.

3.5. Nutzung der Spinde
Vom Alma Park zur Verfügung gestellte Spinde dürfen vom Nutzer ausschließlich während seiner Anwesenheit beim Alma Park genutzt werden. Der Alma Park ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen und zur weiteren Verwendbarkeit zu leeren.

3.6. Nutzung der Kundenparkplätze
Vom Alma Park zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Nutzer ausschließlich während seiner Anwesenheit beim Alma Park genutzt werden. Bei Verstößen hiergegen behält sich der Alma Park das kostenpflichtige Abschleppen der Fahrzeuge vor.

3.7. Marketing, Werbung
Jedem Nutzer ist bekannt, dass der Alma Park auch über elektronische Medien Werbung und Marketing durchführt. Bereits mit der Teilnahme an Einrichtungen erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang fotografische und Video Aufnahmen von seiner Person erstellt und zu Werbezwecken verwendet werden. Eine Ablehnung derartiger Aufnahmen hat der Nutzer bereits vor der Nutzung der Einrichtung und ausdrücklich dem Alma Park mitzuteilen

Fälligkeit, Zahlungsverzug
4.1. Eintrittsgeld
Für Nutzung der der Einrichtungen ist das Eintrittsgeld von Kunden sofort mit der Buchung fällig.

4.2. Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich zu entrichten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Mitgliedskarte am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.3. Preisanpassungsrecht
Der Alma Park kann die Preise jederzeit eigenständig und ohne Angabe von Gründen anpassen.

4.4. Erhöhung der Umsatzsteuer
Der Alma Park ist berechtigt, bei Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen.

4.5. Kosten bei Rückbuchung
Nutzer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, gehen dadurch entstandene Kosten zu Lasten des Nutzers.

4.6. Zusätzliche Kosten
In den Beiträgen ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

4.7. Zahlungsverzug
Befindet sich der Nutzer mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist der Alma Park berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Alma Park berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

4.8 Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Der Alma Park behält sich das Recht vor, Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

Laufzeit, Kündigung
5.1. Erstlaufzeit, Verlängerung
Mitgliedsverträge haben zunächst eine Laufzeit von zwölf Monaten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Nutzer oder vom Alma Park spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere sechs Monate. Die Kündigung des Nutzers ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber der Alma Park GmbH, Almastraße 39, 45886 Gelsenkirchen schriftlich oder per Fax (0209 / 9570940-22) zu erklären.

5.2. Kündigung bei Umzug
Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann.

  1. Haftung von Alma Park
    Der Alma Park haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und auch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten). In solchen Fällen ist die Haftung zudem der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung vom Alma Park auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Alma Park.
  2. Verhalten auf dem Alma Park-Gelände
    7.1. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
    Es ist dem Nutzer untersagt, in den Räumen des Alma Park zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Der Konsum alkoholischer Getränke bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Alma Park. Ferner ist es dem Nutzer untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Nutzers dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Nutzers erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Gebäude des Alma Park mitzubringen. In gleicher Weise ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Alma Park berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Nutzer ist verpflichtet, an den Alma Park einen sofort fälligen Schadensersatz in Höhe von 220,- € zu zahlen. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender weiterer Ansprüche seitens des Alma Park bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Tieren in die Räume des Alma Park ist nicht gestattet

Verschiedenes
8.1. Änderungen dieser AGB
Der Alma Park ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

8.2. Abtretungs- / Aufrechnungsverbot
Ansprüchen gegen den Alma Park dürfen nicht abgetreten, mit Forderungen des Alma Park darf nicht aufgerechnet werden.

8.3. Personenbezeichnungen
Die AGB gilt unabhängig von der Bezeichnung für weibliche und männliche Personen, soweit nicht im Einzelnen auf ein besonderes Geschlecht verwiesen wird.

8.4. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Alma Park GmbH, soweit Vertragspartner nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) finden ausdrücklich keine Anwendung.

8.5. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Regelung nicht.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der Regelung bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

Wir freuen uns auf Eure Nachricht

Wann möchtest Du spielen? Mit wie vielen Personen möchtest Du kommen? Welche Uhrzeit?

Erlebe Dein Mega Osterabenteuer im Alma Park!

Für nur 24,90€ bekommst du vier Stunden puren Spaß in einer der größten Indoor-Freizeitwelten Europas.